Rechtsstreit mit GLS – Teil 2

Wie neulich berichtet hat ein von uns versendeter Fernseher den Versand nicht überlebt. Außerlich top…innerlich leider Flopp.

GLS zieht sich auf den Standpunkt zurück, dass “ein verdeckter Schaden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Paketes” gemeldet werden muss.

Da der Fernseher innen, also unter dem Gehäuse defekt war musste er erst zum Service, welcher den Schaden dann festgestellt und dokumentiert hat. Somit war es unmöglich überhaupt die 7 Tage ein zu halten.

Dazu weißt GLS auf seine AGB hin. “Vom Versand ausgeschlossen sind Güter, die einer besonders sorgsamen Behandlung bedürfen (weil sie z.B. besonders zerbrechlich sind oder nur stehend nur auf einer bestimmten Seite liegend transportieren können).”

Hier nun meine Antwort – mal sehen wie der Vorgang endet:


Sehr geehrte $GLS-Ansprechpartnerin, sehr geehrter $Depotleiter,

danke für Ihr Schreiben vom 10.04.08 bzgl. des Vorgangs $Kundin in $Kundenwohnort.

In Ihrem Schreiben ziehen Sie sich darauf zurück, dass wir nach HGB § 438 Abs.2 den verdeckten Schaden hätten unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen hätten melden müssen.
Dies stimmt nur teilweise.

Im HGB besteht eindeutig, dass nach Ablauf dieser Frist Abs.1 als Gesetzesgrundlage heran zu ziehen ist:
Ansonsten greift die Vermutung des Abs 1.

Abs.1 geht davon aus, dass die Lieferung in vertragsmäßigem Zustand war – was zumindest äußerlich zutrifft.
Ansonsten wird gesetzlich vermutet, dass das Gut in vertragsgemäßem Zustand abgeliefert worden ist.

Unsere an GLS gemailten Bilder belegen aber eindeutig, dass dem nicht so war. Auch der JVC Service hat uns bestätigt, dass solche massiven Schäden nur durch erhöhte Gewalteinwirkung bzw. schnelle Richtungsänderung durch Sturz oder Wurf zustandgekommen können.

Das ein Fernseher als leicht zerbrechlich anzusehen ist sehe ich genauso – wenn man nur von der Röhre spricht.

In diesem Fall ist aber das Plastikgehäuse + Platine gebrochen.
Kein Richter in Deutschland wird Plastik als besonders zerbrechlich ansehen. Das Gehäuse kann nur brechen, wenn der Fernseher trotz original JVC Versandverpackung massiv herumgeworfen wurde.

Wir bitten um Ausgleich des Schadens bis 31.03.08.

Mit freundlichen Grüßen

Heiko Somorowsky

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