Abmahnung vom “Verein für Unwesen in Handel und Gewerbe”

Es hätte so ein schönes Jahr werden können. Keine Abmahnungen, keine Gerichtstermine. Aber nachdem die ersten 6 Monate streßfrei über die Bühne gegangen sind, macht jetzt jemand Streß.
Der “Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.”

Alleine der Name des Vereins ist ein Unding. Ich fühle mich als “Unwesen-tuender” beleidigt. 😉

Besonders toll finde ich wiedermal die Begründungen.
1. Wir schreiben bei einem Funkrauchmelder, dass dieser ein CE Zeichen hat, da ein Kunde gezielt danach gefragt hat. Doppelt hält besser sozusagen. Uns wird dies nach §3 und 5 UWG als “Irreführung” vorgeworfen / ausgelegt, da das CE-Zeichen bei Rauchmeldern Pflicht ist.

Am besten verbeitet man auch, dass der Hersteller dieses Zeichen auf die Verpackung druckt…sonst werbe ich noch damit!?

2. Wir bieten (einige wenige) T-Mobile Handyverträge an. Wie so oft kostet das Gerät 0.-€, da man ja einen Vertrag dazu abschließen muss. Nach “Artikel 5 Nr. 5 der Richtlinie 2005/29/EG” ist dies eine unlautere Geschäftspraktik.

Ich frage mich, was ich sonst schreiben soll. Preis 1.000.-€ die sie aber nicht zahlen müssen? 😀

Danke Herr Jürgen Löhr. Wenigstens mal wieder was zum Lachen.
Schon dumm, wenn Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung, Batterieangabenverordnung, Versandkostenangaben und sonstiges alles korrekt ist.

Bisher wurden wir ca. 9 Mal abgemahnt, einmal vollkommen zurecht wo wir auch bezahlt haben. (Falls jemand E-Tail oder eBug etwas sagt…heute würde ich bei solchen “Massenabmahnern” nicht mehr zahlen 😉 )

Posts created 1034

51 thoughts on “Abmahnung vom “Verein für Unwesen in Handel und Gewerbe”

  1. @Gerhard
    Ich hatte ja geschrieben:

    Aber die Gebühren wirst Du zahlen müssen. Zahle zumindest 75%. Dann sehen die von einer Klage (die Du verlieren würdest!) eventuell ab.

    Wenn die Abmahung berechtigt ist, sollte man schon zahlen. Und 198.-€ sind wirklich günstig…im Gegensatz zu anderen Abmahnern.

    Ich würde zahlen. Wenn es zur Verhandlung kommst und Du verlierst (worauf Dich das Gericht mit dem Hinweis auf andere Urteile hinweist) wird es noch teurer.

    So fallen “nur” die 198.-€ + ca. 25% der Gerichtskosten an. (am besten beim Gericht anrufen und fragen, um wieviel es günstiger wird, wenn Du klein beigibst)

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.

Related Posts

Begin typing your search term above and press enter to search. Press ESC to cancel.

Back To Top